NSDAP im Landtag

Nach der Wahl vom 14. September 1930 zog die NSDAP mit neun Abgeordneten in den Braunschweigischen Landtag ein. Gemeinsam mit den elf Abgeordneten der Bürgerlichen Einheitsliste bildeten sie die Regierungsfraktionen, waren aber oft auf die Zustimmung des einzelnen Abgeordneten der Staatspartei angewiesen. Die Oppositionsparteien SPD und KPD kamen auf 19 Abgeordnete. Im Sommer 1932 traten zwei bürgerliche Abgeordnete zur NSDAP über und verschoben damit die Gewichte bei den Regierungsfraktionen. Aus ihrer grundsätzlichen Ablehnung des Parlamentarismus heraus sahen die NSDAP-Abgeordneten den Landtag vor allem als eine Tribüne für ihre Propaganda. Die vierte Landtagsperiode von 1930 bis 1933 war durch heftige Auseinandersetzungen der politischen Lager gekennzeichnet. Der von der Mehrheit eingesetzte nationalsozialistische Landtagspräsident Zörner nutzte seine Kompetenzen sehr parteilich und ging vorrangig gegen Zwischenrufe und Störung durch die Opposition vor.

So wurde der kommunistische Landtagsabgeordnete Paul Gmeiner über weite Phasen von den Sitzungen ausgeschlossen. Nach der Reichstagswahl vom 5. März 1933 wurden die Landesparlamente entsprechend dem Wahlergebnis „gleichgeschaltet“. Danach sollte die NSDAP 29 und die rechte „Kampffront Schwarz-Weiß-Rot“ vier Sitze bekommen, die sozialdemokratischen und kommunistischen Mandate verfielen. Der Landesvorstand der deutschnationalen Partei beschloss aber den Übertritt zur NSDAP. So konnte Minister Klagges am 29.4.1933 die Eröffnung des ersten nationalsozialistischen Landtag Deutschlands vermelden. Dieser wurde im Oktober auf eine Anweisung des Reichsstatthalters Loeper hin aufgelöst, bevor im Januar 1934 das Gesetz „zum Neuaufbau des Reiches“ die Landesparlamente abschaffte.